Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Handwerkerleistungen wie die des Dachdeckers oder des Spenglers können problemlos zu einem Teil von der Steuer gesetzt werden. In Österreich ist vor allem der Dachdeckerberuf populär und weit bekannt. Einige Arbeiten können jedoch nicht durch den Dachdecker verrichtet werden, sondern hier ist es erforderlich, dass ein professioneller Spengler die Arbeiten vollzieht. In vielen Unternehmen gibt es daher inzwischen Experten für Dachdecker Leistungen sowie für Spengler Leistungen.

Die klassischen Dacharbeiten wie z.B. das Eindecken des Daches werden in der Regel mit dem Beruf des Dachdeckers verbunden. Einige der Arbeiten, die auf bzw. am Dach verrichtet werden, sind jedoch typische Spengler Arbeiten. Hierzu zählen zum Beispiel die Montage von Regenrinnen oder das Einfassen von Kaminen. Der an der Fassade eine Dachrinne montiert haben möchte kann diese Aufgaben ebenfalls dem Spengler zuweisen. Wer den Beruf des Spenglers ausüben möchte lernt bereits während der Ausbildung, dass jedes Objekt individuell ist und jede Dachrinne, jeder Kamin seine Eigenheiten hat. Das bedeutet, dass immer wieder individuelle Lösungen gefragt sind. Zwar ist die Fragestellung immer die gleiche, jedoch ist die ist die Lösung gar nicht so leicht gefunden und es bedarf einer Menge an Arbeit und Erfahrung, ein perfektes Ergebnis zu erzielen.

Flexibilität in der Ausführung der Arbeiten ist also eine Kernkompetenz des modernen Spenglers. Das ist auch erforderlich, wenn es darum geht, dass ein ansprechendes Ergebnis erzielt wird. Vor allem optisch machen Verkleidungen von Kaminen oder Regenrinnen einen größeren Beitrag am Objekt aus, als es sich viele Menschen vorstellen können.

Wer sich dazu entscheidet, einen Blitzableiter auf sein Haus setzen zu lassen, sollte diese Leistungen ebenfalls von einem Spengler durchführen lassen. Ebenfalls können Spengler andere Metallarbeiten am Haus durchführen wie zum Beispiel Gitter, die bei Schneefall dafür sorgen, dass der Schnee nicht vom Dach auf z.B. Passanten oder Fahrzeuge rutscht. Gerade in Österreich sind Gitter dieser Art sehr gefragt und sind natürlich auch was die Versicherung und Haftung angeht je nach Situation definitiv ratsam.

Wie kann ich die Handwerkerleistungen für Dachdecker und Spengler steuerlich geltend machen?

Viele Menschen in Österreich denken, dass nur Vermieter in der Lage sind, die Kosten für handwerkliche Tätigkeiten steuerlich geltend zu machen. Das ist jedoch ein Irrtum, denn auch Privatpersonen und Eigentümer können die Kosten in der Steuer angeben. Grundsätzlich ist es dafür notwendig, dass eine ordentliche Rechnung des Handwerkers mit Mehrwertsteuer vorgelegt werden kann, wenn es Rückfragen vom Finanzamt dazu gibt.

Jedes Jahr können bis zu 20% der Handwerkerkosten steuerlich in Österreich geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zur Miete wohnt, oder ob man in einer Eigentumswohnung lebt. Die Obergrenze die steuerlich geltend gemacht werden kann liegt bei einer Summe in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Es können auch nicht alle Kosten steuerlich berücksichtigt gemacht werden. Die Kosten für das Material des Spenglers oder des Dachdeckers können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Neue Dachpfannen, Regenrinnen oder z.B. Blei, was für die Einfassung von Kaminen zur Abdichtung verwendet wird, kann nicht geltend gemacht werden.

Anders sieht es bei den Lohnkosten aus. Das heißt ganz klar, dass die Kosten für den Arbeitslohn, für die Fahrt und für Maschinen sowie der Lohn steuerlich geltend gemacht werden kann. Idealerweise wird die Rechnung des Handwerkers per Überweisung gezahlt. Damit sind dann alle notwendigen Nachweise vorhanden, die vom Finanzamt angefragt werden können.

Lohn und Materialkosten auf Rechnungen klar trennen

Grundsätzlich ist es notwendig, dass auf den Rechnungen der Lohn zum Beispiel deutlich ausgewiesen wird. Alternativ kann auch der Preis für das Material angegeben werden, so dass daraus abgeleitet die Lohnkosten genannt werden können. Es ist zu wissen, dass im Bereich der Handwerkerkosten natürlich auch die regelmäßig anfallenden Kosten des Schornsteinfegers berücksichtigt werden müssen. Schornsteinfegerkosten wie z.B. die Reinigung des Schornsteines oder die Wartung der Heizungsanlage sind ebenfalls eine Möglichkeit, Kosten zu haben, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Wer ein Haus oder eine Wohnung renovieren lässt und hierfür eine ordentliche Rechnung erhält, sollte generell darauf achten, dass hier auch die Lohnkosten ausgewiesen sind. Nur so ist es möglich, dass die Rechnungen bei der nächsten Steuererklärung auch berücksichtigt werden können. Sollte man über mehrere Jahre an einem Haus arbeiten ist es zu empfehlen unter Umständen die Leistungen der Handwerker auf mehrere Jahre zu verteilen. Das hat dann den Vorzug, dass die Summe in Höhe von 1.200 Euro im Jahr über mehrere Jahre voll ausgeschöpft werden kann.

 

 

 


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